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AGB

Allgemeine Mietbedingungen

§1 Mietzahlung:

Mit Vertragsabschluss werden 20 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig und sind innerhalb von 7 Tagen auf das Konto des Vermittlers zu überweisen. Mit Überweisung der Anzahlung werden diese Mietbedingungen anerkannt und der Mietvertrag kommt zustande.

Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise auf das Konto des Vermittlers zu überweisen.

Ist der Zeitraum von der Buchung bis zur Anreise kürzer als 14 Tage wird der Gesamtbetrag umgehend fällig. In begründeten Fällen in Abstimmung mit dem Vermittler kann die Zahlung auch noch am Anreisetag vor Ort erfolgen.

§ 2 Mietpreis, Kurbeitrag und Übernachtungssteuer

Im Mietpreis sind die Nebenkosten für Strom, Wasser etc. enthalten, Bettwäsche und Handtücher sind nicht inbegriffen. Diese können, sofern sie nicht bereits gebucht wurden, auch noch jederzeit kurzfristig nachgebucht werden.

Die Kurkarten stellt der Vermittler nach Vorgabe der Stadt Cuxhaven aus. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen die Gäste Kurtaxe entrichten, ausgenommen sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% und die Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“ Die von der Stadt Cuxhaven eingeführte Übernachtungssteuer ist im Mietpreis eingerechnet

§ 3 Storno

Bei Rücktritt von der Buchung nach geleisteter Anzahlung, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 40,- € berechnet. Darüber hinaus entstehende Stornokosten gliedern sich wie folgt:

  • bis zum 36. Tag vor Buchungsbeginn: Bearbeitungsgebühr von 40,- €
  • vom 35. bis zum 26. Tag vor Buchungsbeginn: 25 % des Mietpreises
  • vom 25. Bis zum 15. Tag vor Buchungsbeginn: 50 % des Mietpreises
  • vom 14. bis zum Buchungsbeginn: 90 % des Mietpreises

Der Vermittler ist im Rücktrittsfalle bemüht, die Wohnung erneut zu vermieten, und nur die Bearbeitungsgebühr und ggf. die Mindereinnahme ist vom Mieter in voller Höhe zu tragen.

§ 4 Kündigung des Mietvertrages

Der Mieter hat kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Kurzzeitmietvertrages.

Der Vermittler kann den Kurzzeitmietvertrag außerordentlich kündigen, wenn die Wohnung vertragswidrig gebraucht wird, oder die Hausordnung des jeweiligen Objektes missachtet wird.
In diesen Fällen räumt der Vermittler dem Mieter eine kurze Frist zur Abstellung der Mängel ein. Der Mieter ist zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet.

Geht die vereinbarte Restzahlung nicht fristgereicht beim Vermittler ein, und ist eine Mahnung nicht erfolgreich, kann der Vermittler außerordentlich kündigen und den Schadensersatz in Höhe der Stornogebühren einfordern.

§ 5 Pflichten des Mieters

Alle Mieter sind gehalten sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten.
Dass übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus der jeweiligen Unterkunft mit sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung mitsamt Inventar pfleglich zu behandeln.
Beschädigungen an den Einrichtungen mit Inventar, dem Gebäude oder den zugehörenden Außenanlagen, die er oder seine Mitreisenden verursacht haben, gehen zu Lasten des Mieters und sind umgehend von ihm zu begleichen.
Beschädigungen und Verlust von Einrichtungen und Inventar, Verstopfungen von Abwasserrohren etc., sind unverzüglich dem Vermittler zu melden, damit Abhilfe oder Ersatz geschaffen werden kann.
Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist bzw. dass ihn oder begleitende Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.

Der Mieter verpflichtet sich, die die angemeldete Belegung der Ferienwohnung nicht zu überschreiten, andernfalls ist der Vermittler zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Vermittlers in die Wohnung mitgebracht werden. Bei Missachtung ist der Vermittler ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 6 Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Unterkünften strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur außerhalb der jeweiligen Unterkunft auf den Balkonen oder Terrassen gestattet. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hat der Vermittler das Recht, vom Mieter einen Schadenersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungs – und/oder Renovierungskosten von bis zu 100€ zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Unterkunft zu verlangen.

§ 7 Verlust von Schlüsseln

Bei Verlust von Schlüsseln der der gebuchten Unterkunft ist der Vermittler unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle des schuldhaften Verlustes der Schlüssel durch den Mieter oder einem seiner Reiseteilnehmer ist dieser verpflichtet die Kosten für die Neuanschaffung im vollen Umfang zu tragen.

§ 8 Daten

Die Firma Cuxland-Fewo-Service ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Mieter auf Datenträgern zu speichern und diese im Rahmen von eigenen Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an dritte ist nicht gestattet.

§ 9 Haftung des Vermittlers

Der Vermittler ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leitungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit aufrecht zu halten. Er haftet für die Richtigkeit der Objektbeschreibung.

Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter diese sofort dem Vermittler anzeigen, andernfalls stehen dem Mieter keine Ansprüche aus der Nichterfüllung des Vertrages zu. Der Vermittler haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cuxhaven.